Impressum

Seiteninhaber: David Hollmer
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Adresse: Christian-Kreuzer-Straße 5, 92665 Altenstadt an der Waldnaab


AGB


I. Allgemeines


 Die nachfolgenden Vereinbarungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden des Lektorats David Hollmer, Inhaber des Lektorats Der letzte Schliff, nachfolgend Auftragnehmer genannt. Diese Vereinbarung wird vom Kunden, im Nachfolgenden Auftraggeber, durch die Auftragserteilung anerkannt und gilt für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Sie gilt also für jeden einzelnen Auftrag, für künftige Geschäfte sowie für die Aufträge, die nur indirekt durch den Auftragnehmer behandelt werden.

 

II. Vertragsschluss und Umfang der Leistung


 (1) Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt zustande, wenn der Eingang des/der zu korrigierenden Textes/Unterlagen schriftlich bestätigt wird. Der Schriftform im Sinne dieser AGB genügt die Übermittlung per E-Mail.


 (2) Für die Art der Leistung gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungen. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den vorliegenden Vereinbarungen.


 (3) Der Auftragnehmer bietet folgende Dienstleistungen an: die Überprüfung von Texten/Vorlagen hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik (Korrektorat) und zusätzlich zum Korrektorat die Überprüfung von Verständlichkeit und Stil (Lektorat). Die Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage des Dienstvertragsrechts gem. §§ 611 ff. BGB angeboten.


 (4) Das Ziel der Leistungen des Auftragnehmers ist die signifikante Reduzierung der vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext (Korrektorat) sowie das Aufbessern von Verständlichkeit und Stil(Lektorat). Dies bedeutet, dass der/die Text/Vorlage des Auftraggebers im oben beschriebenen Umfang geprüft wird und die Korrekturen/Vorschläge in einer für den Auftraggeber nachvollziehbaren Art und Weise gekennzeichnet werden.


 (5) Dem Auftraggeber ist bekannt und er erkennt es ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter Zeitdruck beim Korrigieren seitens des Auftragnehmers das unter Punkt (4) genannte Ziel beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss der Arbeiten immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im Text verbleiben kann. Daher ist ein Zweitlektorat sehr empfehlenswert, wenn mehrere Korrekturen pro Seite bestehen.


 (6) Der Auftragnehmer kann ebenfalls ein unabhänger Lektor oder Korrektor sein, an den lediglich vom Letzten Schliff vermittelt wird. Der Letzte Schliff fungiert hierbei zwar rein als Vermittler, übernimmt allerdings auch Haftung für etwaige entstehende Mängel bezüglich des Lektorats oder Korrektorats. Die Aufgeführten Teammitglieder im Reiter Team auf der Website sind abgesehen vom CEO allesamt eigenständige Unternehmer, die sich durch wiederholte sehr gute Lektorate und Korrektorate bewiesen haben und sich deswegen auf der Webite www.derletzteschliff.de/team repräsentieren dürfen.

 (7) Auf die auf der Website angegebenen Preise bzw. auf das Preisangebot, das jeder Auftraggeber letztlich per E-Mail erhält, fällt keine zusätzliche Mehrwertsteuer an. Diese ist entweder bereits im gegebenen Preis inklusive oder darf wegen § 19 Abs. 1 UStG oder im Falle einer grenzübergreifenden Dienstleistung gar nicht erst ausgewiesen werden. Der genannte Preis wird also weder höher noch niedriger aufgrund der Mehrwertsteuer oder dem Ausfall selbiger.

III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


 (1) Der Auftraggeber verpflichtet sich mitzuteilen, wofür er den korrigierten Text verwenden will, z. B. ob der Text einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch den Auftragnehmer von Bedeutung ist (rechtliche Zwecke, hohe Auflage usw.). Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern.


 Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers.


 (2) Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.


 (3) Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.

IV. Preise und Zahlung


 (1) Preise richten sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, nach der im Internet unter www.derletzteschliff.de veröffentlichten Preisliste, wobei die dort angegebenen Preise die gültigen Endpreise sind (entweder inklusive MwSt. oder aufgrund der Kleinunternehmerregelung ohne diese). Diese Preisliste beinhaltet bei Vertragsschluss u. a. folgende mögliche Beauftragung:

Lektorat: Beim Lektorat erhalten Sie eine Überarbeitung Ihres Manuskripts bezüglich Grammatik, Rechtschreibung und Interpunktion; dazu erhalten Sie Kommentare und Vorschläge zu inhaltlichen Unstimmigkeiten, Formulierungen und Ausdrücken.

Ihr Buch wird hierbei mindestens zweimal langsam und sorgfältig gelesen und überarbeitet. Kosten: 3,5 Cent pro Wort
Kürzere Dokumente im Bereich von in etwa 10 Din A4 Seiten und weniger richten sich in der Regel nach einem Pauschalpreis, der je nach Aufwand schriftlich per E-Mail festgelegt wird.


 (2) Nach Abschluss der Dienstleistung wird die gesamte Arbeit in Rechnung gestellt. Die Dienstleistung gilt vertraglich als abgeschlossen, sobald der Auftraggeber das Lektorat/Korrektorat erhalten hat, auch wenn die Kommunikation und Hilfe an dieser Stelle natürlich nicht abbricht.


 (3) Der Auftraggeber kommt spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen in Verzug.

 (4) Der Auftragnehmer behält sich vor, den Preis auch während des Lektorats/Korrektorats neu zu verhandeln, sollte die Fehlerdichte im Verlauf des Skripts stark zunehmen. Sollte z. B. der betreffende Auftrag Abschnitte von mehr als zehn Seiten enthalten, die qualitativ deutlich bearbeitungsintensiver sind als die ersten zehn Seiten, kann dies zu einer Neuverhandlung des Preises bezüglich dieser Abschnitte oder des gesamten restlichen Manuskriptes oder zur Einschränkung des Auftrags bis hin zu einem solchen Abschnitt führen.

V. Lieferung


 (1) Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben. Die pro Angebot angegebene Zeiteinschätzung ist lediglich ein Richtwert, der sich aus der durchschnittlichen Bearbeitungszeit eines Lektorats ergibt. Je nach Schwierigkeit und Zeit der Lektor*in / Korrektor*in, kann dieser Wert sehr stark abweichen und ist damit ohne Gewähr.


 (2) Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (u. a. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der Verpflichtungen nach II. 

 Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Auftragnehmer teilt dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.


 (3) Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als absolute Ausschlussfrist schriftlich vereinbart worden ist und die Voraussetzungen unter V. (2) erfüllt worden sind. 


 (4) Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text dem Auftragnehmer zugegangen ist.


 (5) Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

VI. Höhere Gewalt


 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten.


 Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen, insbesondere längere Krankheit u. Ä. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind Probleme mit IT-Systemen, Postfächern etc.

VII. Mängelhaftung


 (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass die sich im Text befindlichen Fehler auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Absolute Fehlerfreiheit ist nicht garantierbar.


 (2) Ein nach Auffassung des Auftraggebers mangelhaft erfüllter Auftrag ist vom Auftraggeber umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text dem Auftraggeber zugegangen ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher detaillierter Einwand, so gilt der Auftrag als vertragsgemäß durchgeführt.


 (3) Sofern sich ein Mangel trotz Beachtung der obigen Sorgfalt zeigen sollte und dieser Mangel nicht als unwesentlich anzusehen ist, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, den gesamten Text innerhalb einer angemessenen Frist nachzuprüfen. Ein Mangel ist dann wesentlich, wenn sich pro fünf Normseiten (mit durchschnittlich 30 Zeilen und jeweils 60 Anschlägen pro Zeile) durchschnittlich mindestens ein sprachlicher Fehler findet.


 (4) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.


 (5) Wenn der Auftraggeber Vorschläge bzgl. des durchgeführten Lektorats (Verständlichkeit, Stil usw.) ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.

VIII. Schadensersatz


 (1) Alle Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, der Höhe nach auf den Nettorechnungsbetrag beschränkt. Bei Nettorechnungsbeträgen von unter 100 Euro wird die Haftung abweichend von Satz 1 auf 100 Euro begrenzt.


 (2) Eine Schadensersatzpflicht tritt nur ein, wenn der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Auftragnehmers verursacht worden ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden o. Ä. wird ausgeschlossen.


 (3) Sofern der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen hat, so sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, welchen die Versicherung im konkreten Fall ersetzt.


 (4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal aus welcher Ursache (bspw. durch elektronische Datenübertragung, Viren und andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilität in Hard- oder Software, den Postweg usw.).


 (5) Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (bspw. Verletzung des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden dem Auftragnehmer erst nach Abschluss des Vertrages solche Inhalte bekannt, so hat er das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Auftraggeber im vollen Umfang.

IX. Verschwiegenheitspflicht


 Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Sofern die Korrekturen nicht von ihm selbst erfolgen, sondern von unabhängigen Lektoren, die von ihm beauftragt werden, so sind diese Personen zur Verschwiegenheit durch ihn verpflichtet worden. 

Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (insbesondere E-Mail), nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragter Lektor haften für solche Eingriffe Dritter nicht.
Im Interesse des Kunden ist der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragter Lektor berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.

X. Gerichtsstand

  Für das Vertragsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche der Wohnsitz des Auftragnehmers. Dies gilt für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sowie gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder für Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XI. Schlussbestimmungen


 (1) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich unter der Anschrift (einfügen) mit.


 (2) Alle Änderungen zu dieser Vereinbarung und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.


 (3) Sind oder werden Teile dieser Vereinbarung unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.